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Winterdienst
Schnee räumen, Glätte behandeln, Verkehrssicherung dokumentieren – mit vorbereiteten Abläufen.

Verschneite Gehwege, vereiste Eingänge und glatte Betriebsflächen beeinträchtigen den Zugang zu Ihrer Immobilie – und Sie tragen die Verkehrssicherungspflicht. Wir übernehmen vereinbarte Räum- und Streuarbeiten auf Gehwegen, Zugängen, Parkflächen und betrieblichen Außenflächen für Unternehmen, Eigentümer, Hausverwaltungen und öffentliche Auftraggeber.
Ein zuverlässiger Winterdienst beginnt vor dem ersten Schneefall: Gemeinsam erfassen wir die Flächen, legen Prioritäten fest – Haupteingänge, stark genutzte Laufwege, Betriebszugänge – und stimmen Einsatzbedingungen und Zeitfenster ab. Geräumt wird je nach Fläche manuell oder mit Technik, Streumittel wählen wir nach örtlichen Regeln und Oberflächen.
Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte greifen vorab vereinbarte Kontrollen und Folgeeinsätze. Die Dokumentation jedes Einsatzes schafft Transparenz und ist Ihr Nachweis für die winterliche Verkehrssicherung.
Leistungsumfang
- Schneeräumung auf Gehwegen und Fußgängerverbindungen
- Räum- und Streuarbeiten an Hauseingängen und wichtigen Laufwegen
- Winterdienst auf Zufahrten, Höfen und innerbetrieblichen Verkehrsflächen
- Räumung von Parkflächen und zugehörigen Fußwegen
- Streudienst bei Glätte mit örtlich zulässigen Streumitteln
- Witterungsabhängige Kontrollen und Folgeeinsätze
- Nachvollziehbare Einsatzdokumentation
- Entfernung des Streuguts nach der Frostperiode
Häufige Fragen zu Winterdienst
Ab wann und in welchen Zeitfenstern wird geräumt und gestreut?
Räum- und Streupflichten richten sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung – Troisdorf, Köln, Bonn und Berlin haben eigene Regelungen zu Zeiten und Flächen. Wir stimmen die Zeitfenster daran und an Ihren Betriebszeiten aus, mit Priorität auf Haupteingängen, stark genutzten Laufwegen und Betriebszugängen.
Welche Streumittel verwenden Sie?
Wir wählen Streumittel nach den örtlich zulässigen Regeln und nach Oberfläche – abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat dort, wo Salz untersagt ist, auftauende Mittel nur, wo sie erlaubt und sinnvoll sind. Nach der Frostperiode entfernen wir das Streugut.
Wie weise ich nach, dass meine Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde?
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Maßnahme dokumentiert – ebenso witterungsabhängige Kontrollen und Folgeeinsätze. Diese Dokumentation stellen wir Ihnen zur Verfügung; sie ist Ihr Nachweis gegenüber Mietern, Besuchern und Versicherern.
Räumen Sie auch Parkplätze und Betriebshöfe?
Ja. Neben Gehwegen und Eingängen übernehmen wir Zufahrten, Parkflächen, Höfe und innerbetriebliche Verkehrsflächen – je nach Fläche manuell oder mit Technik. Für Betriebe mit Lieferverkehr stimmen wir die Reihenfolge auf Ihre Abläufe ab.
Typische Einsatzbereiche
- Gewerbe- und Bürostandorte
- Wohnanlagen und Hausverwaltungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Parkflächen und Betriebshöfe
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